Beteiligen Sie sich an den Wahlen zur Meilversammlung. Aktiv und passiv wahlberechtigt sind alle, die im Verbandsgebiet Deichgebühren abführen (siehe Tagesordnung „Zu II“). Als Deichgeschworene oder Deichrichter/in helfen Sie aktiv mit, die Deiche unseres Verbandsgebiets in den nächsten vier Jahren zu sichern und zu schützen.
Amtliche Bekanntmachung
Deichverband der I. Meile Altenlandes
Einladung zu Deichrichterschaftsversammlungen
Die Versammlungen der Deichrichterschaften finden statt
Deichrichterschaft I – Stade,
Mittwoch, den 27.11.2024,19.00 Uhr im „Bistro Stadissimo“, Stade
Deichrichterschaft II –Hollern-Twielenfleth,
Dienstag, den 19.11.2024,19.00 Uhr im „Restaurant Hollerner Hof“, Hollern-Twielenfleth
Deichrichterschaft III –Grünendeich-Steinkirchen,
Freitag, den 22.11.2024,19.00 Uhr im „Restaurant Heimatliebe“, Steinkirchen
Deichrichterschaft IV – Guderhandviertel-Horneburg,
Donnerstag den 28.11.2024,19.00 Uhr in der „Gaststätte Im Tief“, Guderhandviertel
Jeweilige Tagesordnung
I. Bericht des Oberdeichrichters über die Tätigkeit des Deichverbandes in den vergangenen Jahren.
II. Wahl der Mitglieder der Meilversammlung (Deichgeschworene) und der Stellvertreter
III. Vorschläge für die Kandidaten zur Wahl der Mitglieder des Oberdeichamtes (Deichrichter) durch die Meilversammlung.
Zu II.: Wahlperiode vom 1.01.2025 bis 31.12.2029.
Stimmberechtigt ist jeder Eigentümer/Erbbauberechtigte, der Grundstücke im Verbandsgebiet besitzt. Das Stimmrecht richtet sich nach den Verbandsbeiträgen für die Grundstücke. Es ist deshalb erforderlich, als Ausweis über das Stimmrecht den letzten Beitragsbescheid des Deichverbandes bzw. den Grundsteuerbescheid der Gemeinden mit den Angaben zum Deichverbandsbeitrag mitzubringen.
Niemand kann bei der Stimmabgabe zusätzlich zum Fall der gesetzlichen Vertretung mehr als 2 weitere Verbandsmitglieder vertreten. Die Vertretung ist durch eine schriftliche Vollmacht gegenüber dem Wahlleiter nachzuweisen.
Die Verbandsmitglieder wählen die Deichgeschworenen und die Stellvertreter in den Wahlbezirken. Jede Wahlbezirksversammlung gilt als Mitgliederversammlung. Wählbar ist jedes geschäftsfähige Verbandsmitglied; bei juristischen Personen sind die gesetzlichen Vertreter wählbar oder mit schriftlicher Vollmacht in Deichverbandsangelegenheiten versehene Angestellte. Die Mitgliederversammlung ist nicht öffentlich.
Jedes Verbandsmitglied kann Kandidaten für die Deichgeschworenen und die Stellvertreter vorschlagen; die Vorschläge haben schriftlich bis spätestens zum 13. November 2024 an den Verband eingehend im Verbandsbüro, An der Eilwettern 2, 21723 Hollern-Twielenfleth oder mündlich vor der Wahl während der Mitgliederversammlung zu erfolgen. Die Kandidaten müssen ihre Bereitschaft zur Kandidatur in der Deichrichterschaft mündlich bestätigen und ihre Mitgliedschaft in der jeweiligen Deichrichterschaft darlegen. Sollten Kandidaten an der Teilnahme der Deichrichterschaftsversammlung verhindert sein, so muss in der Deichrichterschaftsversammlung eine schriftliche Bestätigung ihrer Kandidatur und ihrer Mitgliedschaft in der jeweiligen Deichrichterschaft vorgelegt werden.
Zur Deichrichterschaft I – Stade gehört das Gebiet der Stadt Stade begrenzt von der Schwinge, den Gemeindegrenzen von Agathenburg und Hollern-Twielenfleth. *
Zur Deichrichterschaft II – Hollern-Twielenfleth gehört das Gebiet der Gemeinde Hollern-Twielenfleth
Zur Deichrichterschaft III – Grünendeich-Steinkirchen gehören die Gebiete der Gemeinden Grünendeich und Steinkirchen.
Zur Deichrichterschaft IV – Guderhandviertel-Horneburg gehören die Gebiete der Gemeinde Guderhandviertel sowie teilweise die Gebiete der Gemeinden Horneburg, Dollern und Agathenburg. *
*Soweit die Flächen im geschützten Gebiet, d.h. unter NN +7m liegen bzw. im Stadtgebiet Stade zusätzlich die „Insellagen“.
Die Deichrichterschaften wählen
Deichrichterschaft I 10 Deichgeschworene und 7 Stellvertreter
Deichrichterschaft II 3 Deichgeschworene und 2 Stellvertreter
Deichrichterschaft III 3 Deichgeschworene und 3 Stellvertreter
Deichrichterschaft IV 3 Deichgeschworene und 2 Stellvertreter
Zu III.: Wahlperiode vom 1.01.2025 bis 31.12.2029.
Alle Verbandsmitglieder sind in ihrer Deichrichterschaftsversammlung berechtigt, für ihre Deichrichterschaft Kandidaten als Deichrichter zur Wahl in das Oberdeichamt vorzuschlagen. Dem Vorschlag ist eine Einverständniserklärung des Kandidaten über seine Kandidatur beizufügen. Die möglichen Vorschläge pro Verbandsmitglied ist auf die Anzahl, der in seiner Deichrichterschaft zu vergebenden Plätze beschränkt. Wählbar ist jedes geschäftsfähige Verbandsmitglied der jeweiligen Deichrichterschaft. Bei juristischen Personen sind die gesetzlichen Vertreter oder mit schriftlicher Vollmacht in Deichverbandsangelegenheiten versehene Angestellte wählbar.
Das Oberdeichamt setzt sich wie folgt zusammen:
Deichrichterschaft I – 5 Deichrichter
Deichrichterschaft II – 1 Deichrichter
Deichrichterschaft III – 2 Deichrichter
Deichrichterschaft IV – 1 Deichrichter
Im Übrigen gelten die Vorschriften der Verbandssatzung in der letzten Fassung. Die Satzung kann hier oder während der Geschäftszeiten im Verbandsbüro eingesehen werden.
Hollern-Twielenfleth, den 30. Oktober 2024.
Der Oberdeichrichter