Verhalten am Deich

Liebe Besucher und Spaziergänger am Deich. Wir möchten an dieser Stelle noch einige Hinweise zum Verhalten am Deich geben. Es zieht sich wie ein roter Faden durch alle unsere Informationen hindurch: Bei aller touristischen Attraktivität unserer Deiche sind sie eigentlich Küsten- und Hochwasserschutzbauwerke. Diesem Zweck (Siehe Niedersächsisches Deichgesetz) haben sich alle anderen Aktivitäten unterzuordnen.

Natürlich tragen wir als Deichverband der touristischen Nutzung Rechnung und sind mit den Gemeinden stets bemüht, optimale Lösungen für alle Seiten zu finden, aber immer unter dem Primat des Deichschutzes. Dies schließt sowohl die Beweidung des Deiches mit Schafen ein, wie auch die landwirtschaftliche Nutzung der Schwinge- und Lühedeiche zur Futtergewinnung für das Winterfutter der Schafe.

Hunde am Deich

Das Mitführen von Hunden ist grundsätzlich auf Deichen in Niedersachsen verboten; an touristisch erschlossenen Deichabschnitten gestatten wir in der Ersten Meile in Absprache mit den Gemeinden ein Betreten mit striktem Leinenzwang.

Die Anwesenheit der Tiere auf den Deichen ist aus mehreren Gründen kritisch: Schafe geraten als Fluchttiere
schnell in Panik, wenn sie die Vierbeiner erblicken. Vor allem trächtige Muttertiere sind gefährdet, weil es
zu Frühgeburten oder einem Verlammen kommen kann. Sind Hunde dann auch noch nicht angeleint und jagen die Schafe, wie leider in 2016 auf dem Elbdeich geschehen, kann es zu hohen Schäden kommen.
Lämmer sind die Haupteinnahmequellen für den Schäfer und der Schaden betrug 2016 mit Tierarztkosten
über 8000 Euro. Gefährlich sind auch Krankheitserreger im Hundekot für Schafe. Deshalb dürfen Hunde auch
dann nicht unangeleint auf das Deichgelände (Deiche, Deichverteidigungsweg, Treibselräumweg und
Vorland), wenn keine Schafe in Sicht sind, Ebenso ist hier die Mitnahmepflicht für Hundekot streng zu beachten.

Gefahren drohen auch für die Deichsicherheit auch, wenn Hunde Löcher in die Grasnarbe wühlen. Jedes Loch in der Deichoberfläche ist ein möglicher Angriffspunkt bei Sturmfluten, weil die heranbrechenden Wellen derartige Löcher ausspülen und im schlimmsten Fall einen Deichbruch zur Folge haben können.

Aus all diesen Gründen gilt:

  • Hunde dürfen niemals unangeleint auf das gesamte Deichgelände
  • Meiden Sie mit Ihrem Hund die Nähe der Schafherden
  • Hundekot muss ausnahmslos mitgenommen werden
  • Stellen Sie sicher dass Ihr Hund nicht wühlt oder gräbt
  • Sprechen auch Sie als Besucher Hundebesitzer auf die Leinenpflicht an, wenn Sie Tiere frei laufen sehen.

Es geht auch in diesem “kleinen” Thema um unser aller Sicherheit!

Wenn wir alle uns an die Regeln für ein sicheres Miteinander am Deich halten, profitieren alle, die im Schutze unserer Deiche leben, davon. Sollten wir aber, wie in der Vergangenheit leider gelegentlich geschehen, Deichfrevler antreffen, die durch ihr Verhalten die Sicherheit aller gefährden, werden sich die Verantwortlichen des Deichverbandes nicht scheuen, die zuständige Bussgeldstelle einzubeziehen bzw. von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen.

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