Deichbeiträge

Für die Durchführung seiner Aufgaben benötigt auch unser Deichverband Geld, das er durch die Jahres-Beiträge seiner Mitglieder erhält.

Mitglied ist gemäß des niedersächsischen Deichgesetzes und seiner Ausführungsbestimmungen automatisch jeder Eigentümer bzw. Erbbauberechtigte von Grund und Boden im deichgeschützten Gebiet, das im Gebiet der I. Meile Alten Landes durch die 7-Meter-Höhenlinie begrenzt ist, also sieben Meter oder niedriger über NormalNull (NN) liegt. Die Mitgliedsbeiträge zum Deichverband werden nach dem vom Finanzamt ermittelten Grundsteuermessbetrag der einzelnen Grundstücke und Immobilien berechnet.

Auf diese Weise errechnet sich ein individueller Beitrag, der dem geschützten Wert entspricht. Nur ein Beitrag nach dem geschützten Wert wird der Tatsache gerecht, dass durch die Arbeit des Deichverbandes die Werte hinter dem Deich vor Überflutungen geschützt werden. 

Der aktuelle Beitragssatz beträgt 41 Prozent vom Grundsteuermessbetrag (Insellagen 20,5 Prozent). Dazu kommen für jedes Mitglied anteilig Hebungskosten zur Deckung der Verwaltungskosten. Diese liegen derzeit bei 4,20 Euro. Über die Höhe des Beitrages und der Hebungskosten entscheiden die Mitglieder der Meilversammlung (Deichgeschworene) jährlich.

So können Sie Ihren Deichbeitrag errechnen:
Grundsteuermessbetrag (in Ihrem Grundsteuerbescheid) * 41% + 4,20 Euro = Deichbeitrag

Die Beiträge werden ein Mal jährlich per Rechnung direkt vom Deichverband der I. Meile Altenlandes eingetrieben. Sie können sich und uns das Leben sehr erleichtern, wenn Sie dem Verband eine Einzugsermächtigung gewähren.

Sollten Sie Fragen oder Anregungen zu diesem oder anderen Themen haben, nehmen Sie sehr gerne Kontakt zu uns auf.

Kommentare sind geschlossen.