Für die Durchführung seiner Aufgaben benötigt auch unser Deichverband Geld, das er durch die Jahres-Beiträge seiner Mitglieder erhält.
Mitglied ist gemäß des niedersächsischen Deichgesetzes und seiner Ausführungsbestimmungen automatisch jeder Eigentümer bzw. Erbbauberechtigte von Grund und Boden im deichgeschützten Gebiet, das im Gebiet der I. Meile Alten Landes durch die 7-Meter-Höhenlinie begrenzt ist, also sieben Meter oder niedriger über NormalNull (NN) liegt.Über die Höhe des Beitrages und der Hebungskosten entscheiden die Mitglieder der Meilversammlung (Deichgeschworene) jährlich.
Die Beiträge werden ein Mal jährlich per Rechnung direkt vom Deichverband der I. Meile Altenlandes eingetrieben. Sie können sich und uns das Leben sehr erleichtern, wenn Sie dem Verband eine Einzugsermächtigung gewähren.
Sollten Sie Fragen oder Anregungen zu diesem oder anderen Themen haben, nehmen Sie sehr gerne Kontakt zu uns auf.

