Hauptdeichverbände an der niedersächsischen Küste
Die Deichverbände – auch Deichachten oder Deichbände genannt – sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Für sie gilt das Recht der Wasser- und Bodenverbände Wasserverbandsgesetz vom 12.2.91) soweit das Niedersächsische Deichgesetz nichts anderes bestimmt.
Ihre Aufgabe ist es, ihr Verbandsgebiet vor Sturmfluten zu schützen. Die Verbandsgebiete sind im Niedersächsischen Deichgesetz vom 1.3.1963 festgelegt. Sie umfassen die sogenannten geschützten Gebiete, die von der obersten Deichbehörde durch Verordnung nach der Höhe des maßgebenden Sturmflutwasserstandes im einzelnen abgegrenzt sind. Alle Bewohner dieser Gebiete, die Grundeigentum haben, sind zur gemeinschaftlichen Deicherhaltung verpflichtet. Das gilt auch für Erbbauberechtigte. Die Deichverbände erheben zur Deckung der Kosten für die Deicherhaltung von den Verbandsmitgliedern (Deichpflichtigen) Beiträge.
Übersicht der Deichverbände
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- Deichverband Heede – Aschendorf – Papenburg, Aschendorf
- Rheider Deichacht, Weener
- Overledinger Deichacht, Ihrhove
- Leda-Jümme-Verband, Leer
- Moormerländer Deichacht, Oldersum
- Deichacht Krummhörn, Pewsum
- Deichacht Norden, Norden
- Deichacht Esens-Harlingerland, Esens
- III. Oldenburgischer Deichband, Jever
- II. Oldenburgischer Deichband, Brake
- I. Oldenburgischer Deichband, Brake
- Deichverband St. Jürgensfeld, Lilienthal
- Deichverband Osterstader Marsch, Beverstedt
- Deichverband Land Wursten, Beverstedt
- Cuxhavener Deichverband, Cuxhaven
- Hadelner Deich- und Uferbau-Verband, Otterndorf
- Oste-Deichverband, Hemmoor
- Deichverband Kehdingen-Oste, Drochtersen
- Deichverband I. Meile Alten Landes, Hollern-Twielenfleth
- Deichverband II. Meile Alten Landes, Jork
- Harburger Deichverband, Bullenhausen
- Deich- und Wasserverband Vogtei Neuland, Hoopte
- Artlenburger Deichverband, Hohnstorf
(Texte aus: Kein Deich, kein Land, kein Leben, herausgegeben von den Niedersächsischen Hauptdeichverbänden im Wasserverbandstag, Mai 1997)